Am wichtigsten ist eine Reisekrankenversicherung!
Die Notwendigkeit einer Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung ist indiviuell verschieden.
Nicht notwendig sind: Reise-Gepäckversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung und Reise-Rechtsschutzversicherung.
Keinesfalls sollten Reiseversicherungen während einer Reisebuchung abgeschlossen werden. Der persönliche Bedarf kann zu Hause und in Ruhe ermittelt werden. Dabei sollten die vorhandenen Versicherungen geprüft werden. Ein Preisvergleich ist immer anzuraten. Oft können Reiseversicherungen mit Rabatt, Gutschein oder Cashback abgeschlossen werden.
➔ Die persönliche Reiseversicherung sollte nie während der Reisebuchung im örtlichen Reisebüro oder im Internet abgeschlossen werden.
Niemand kann in der Kürze der Zeit seinen persönlichen Bedarf ermitteln und entscheiden, welche Versicherung tatsächlich notwendig ist oder nicht. Benötigt man eine einmalige Versicherung oder eine Jahrespolice? Wie soll man einschätzen ob der Preis für die angebotenen Reiseversicherungen günstig ist? Den Reisebüros geht es nicht um dein persönliches Risiko, es geht allein um die Provision! Die stationären und Online Reisebüros beraten nicht nach dem tatsächlichen Bedarf. Die Auswahl der Versicherer ist begrenzt und ein Preisvergleich nicht möglich. Tatsächlich ist es nur ein Geschäft mit der Angst. Die Provision für den Versicherungsabschluss ist prozentual deutlich höher, als die Provision für die Reise.
Wie wichtig oder besser gesagt, wie gewinnbringend das Versicherungsgeschäft für die Reisebüros ist, erkennt man im rauhen Umgangston. "tourisik aktuell" schreibt am 22.07.2019: "Wenn es um den Verkauf von Reiseschutz geht, sind Kreditkarten zum größten Feind der Reisebüros geworden. Kartenfirmen haben das Plastik massiv in den Markt gedrückt ... Das erschwert den Verkauf im Reisebüro ..."
Wichtig: Auch bei kurzfristigen Reisen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Reiseversicherungen können auch noch ein bis drei Tage vor der Reise abgeschlossen werden. Außerdem gibt es viele Versicherungsgesellschaften die von Reiseverkäufern nicht angeboten werden und möglicherweise ein besseres Preis/Leistungsverhältnis bieten.
➔ Der Abschluss von Versicherungspaketen mit einer Vielzahl verschiedener Reiseversicherungen ist nicht zu empfehlen!
Versicherungen sollen das persönliche Lebensrisiko abdecken. Die einzige wichtige Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung.
Gesetzlich Krankenversicherte sind mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) innerhalb der Europäischen Union krankenversichert. Außerdem wurde mit Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Krankenversicherungsschutz (zu Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes) vereinbart. Mit Israel, Tunesien und der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, der den Krankenversicherungsschutz einschließt.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Über die Inanspruchnahme und medizinischen Leistungen des jeweiligen Reiselandes erteilen die gesetzlichen Krankenkassen Auskunft.
Nicht versichert:
In bisher nicht genannten Ländern und außerhalb von Europa, werden medizinische Leistung grundsätzlich nur gegen sofortige Barzahlung oder Zahlung per Kreditkarte erbracht.
Eine Erstattung ist nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen:
➔ Übernahme von Behandlungskosten in Drittstaaten (Versicherungsschutz im Ausland, Bundesministerium für Gesundheit)
Privat Krankenversicherte sollte ihren Verträgen prüfen ob der Schutz auch außerhalb Europas gewährleistet ist! Möglichweweise sind Aufenthalte im Ausland zeitlich begrenzt. Der Krankenrücktransport aus dem Reiseland ist nicht immer Vertragsbestandteil einer privaten Krankenversicherung. Wer nur einen Basistarif abgeschlossen hat oder seine Beitragsrückerstattung nicht belasten möchte, sollte grundsätzlich immer eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen.
Inkludierte Reisekrankenversicherung von Kreditkarten sollten ebenfalls den auf Versicherungsumfang (ist die Familie mitversichert?), Reisedauer, Selbstbeteiligung, Rücktransport, Ausschluss von Vorerkrankungen, medizinische Leistungen usw. geprüft werden.
In einigen Reiseländern gibt es spezielle Bedingungen. So verlangt Kuba beispielsweise bei der Einreise den Nachweis einer Krankenversicherung. Thailand bereitet derzeit ein ähnliches Gesetz vor. Für die USA und Kanada gelten oft gesonderte Bedingungen und höhere Preise.
Private Reisekrankenversicherungen gibt es bereits ab 10€ pro Jahr. Für Familien gibt es günstige Familientarife, für Reisende ab 65 Jahre steigt dagegen der Beitrag oft auf ein Vielfaches. Ein Preisvergleich ist immer ratsam. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Höhe der Selbstbeteiligung gelegt werden.
Die Sofortzahlung der Arzt- oder Krankenhauskosten kann große Löcher in die Urlaubskasse reißen. Möglicherweise sind die Beträge so groß, das die Zahlung nicht sofort geleistet werden kann. Oft muss dann Geld aus Deutschland ins Reiseland transferiert werden. Selten übernimmt die Reisekrankenversicherung die Behandlungskosten direkt. Die Abrechnung mit der Reisekrankenversicherung erfolgt grundsätzlich erst nach der Reise. Dies ist meistens mit sehr viel Bürokratie verbunden und nicht immer werden alle Leistungen in vollem Umfang erstattet.
Grundsätzlich sollte eine private Reisekrankenversicherung, auch für Reisen innerhalb der EU (zur Deckung von zusätzlichen Kosten oder Rücktransport), abgeschlossen werden.
✓ Absolutes MUSS!
Das Vorkasse-Risiko und die bürokratische Abwicklung im Schadensfall kann mit einer Real-Time Travel Insurance ausgeschlossen werden. Die Kundenkarte der Versicherung ist eine Prepaid Mastercard. Bei notwendigen Behandlungen muss die Reisekrankenversicherung vorab informiert werden. Diese lädt die erforderlichen Geldmittel auf die Kreditkarte und die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus. In Deutschland wird eine solche Real-Time Versicherung von der ➔ Allianz Travel für nur 26€/Jahr (ab 65 Jahre = 89€) angeboten.
✓ Empfehlenswert!
*Diese Empfehlung ist keine Werbung und gilt nicht für Reiseversicherungspakete oder eine Real-Time Reisegepäckversicherung!
Real-Time Reisekrankenversicherung (Quelle: obs/Allianz Global Assistance)
Demnächst mehr über eine erweiterte KfZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung in einem extra Beitrag.
Wenn eine Reise aus persönlichen Gründen nicht abgetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, sollen die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung das finanzielle Risiko mindern.
Einige Kreditkarten beinhalten eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Der Leistungsumfang ist zu prüfen!
Eine Reiserücktrittsversicherung kann das finanzielle Risiko eines Reise Rücktritts ausschließen. Muss man aus wichtigen, persönlichen Gründen eine Reise stornieren, fallen je nach Dauer bis zur Abreise unterschiedlich hohe Stornierungskosten an. Diese können bis zu 90% des Reisepreises betragen. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Stornierungskosten, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalt.
Persönliche Gründe müssen immer nachgewiesen werden. Sie sind nicht sehr detailliert im Versicherungsvertrag festgelegt und führen oft zu rechtlichen Problemen:
Die vereinbarten Rücktrittsgründe müssen auf den Versicherten oder enge Angehörigen zutreffen. Dazu gehören Lebenspartner, Familienmitglieder, Mitreisende und betreuende Personen.
Die nicht geringen Kosten einer Reiserücktrittsversicherung richten sich nach Reisepreis, Reisedauer, Abreisedatum, Alter der/s Reisenden und Höhe des Selbstbehalt.
! Die Notwendigkeit muss jeder selbst entscheiden!
Die Gründe einer Reiseabbruchversicherung entsprechen in etwa denen einer Reiserücktrittsversicherung. Wesentlicher Unterschied ist, die Reise oder der Urlaub muss bereits angetreten sein. Der Reiseantritt beginnt mit der ersten bezahlten oder inkludierten Reiseleistung, z.B. bei Pauschalreisen mit dem Einchecken am Flughafen (bei inkl. Rail&Fly mit der Zugfahrt) oder bei Busreisen mit dem Einstieg in den Bus.
Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten einer vorzeitigen Heimreise oder Rückflug (teurer Linienflug) und theoretisch auch die nicht genutzten Leistungen der Reise.
! Die Notwendigkeit muss jeder selbst entscheiden!
Unnötige Reiseversicherungen sind Reise-Gepäckversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung und Reise-Rechtsschutzversicherung. Die meisten Risiken sind bereits in der Hausrat-, Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert oder auch bei einigen Kreditkarten inkludiert!
Zwei Versicherungen z.B. Unfallversicherung und Reise-Unfallversicherung, die das identische Risiko absichern, sind unnötig, teuer und bei gleichzeitiger Inanspruchnahme möglicherweise ein Straftatbestand. Im Versicherungsfall bringen Mehrfachversicherungen nur Ärger. Es wird Probleme mit der Zuständigkeit geben. Doppelte Auszahlungen sind ausgeschlossen und im Zweifelsfall wird erst mal keine Versicherung zahlen.
In jeder Hausratversicherung mit "Außenversicherung" ist bereits eine Gepäckversicherung enthalten. Darin sind das Reisegepäck und auch Wertsachen für eine befristete Dauer mitversichert (meist 10% der Versicherungssumme, max. 10.000€).
Außerdem ist die Hausratversicherung auch bei Diebstahl und Einbruch im Hotelzimmer zuständig.
Bei Flügen haftet die Airline für das Gepäck. Laut Montrealer Abkommen beträgt die Haftungshöchstgrenze pro Person 1.000 Sonderziehungsrechte (SZR) = 1.438€. Hilfreich können ein Inhaltsverzeichnis des Koffers, ein Foto vom Koffer mit Inhalt und Quittungen vom Kauf des Koffers und Inhalts sein. Wertgegenstände, Geld, Fotoausrüstung, Laptop usw. sind von der Haftung ausgeschlossen und gehören immer ins Handgepäck!
✕ Nicht empfehlenswert!
In den meisten Haftpflichtversicherungen ist eine weltweite Deckung bereits inkludiert. Somit ist eine Reise-Haftpflichtversicherung nicht notwendig!
Haftpflichtschäden durch Drohnen, Surfbretter oder Spezialausrüstungen sind oftmals weder durch eine Haftpflichtversicherungen, noch eine Reise-Haftpflichtversicherungen gedeckt!
✕ Nicht empfehlenswert!
Alle privaten Unfallversicherungen gelten weltweit, auch auf Reisen und im Urlaub. Genau wie bei einer Haftpflichtversicherung sind möglicherweise Risikosportarten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und erfordern eine Spezialversicherung.
✕ Nicht empfehlenswert!
Wer keine private Rechtsschutzversicherung hat, braucht sicher auch keine Reise-Rechtsschutzversicherung.
Die rechtlichen Risiken bei Reisen und Urlaub liegen überwiegend bei Flugverspätungen und Reisemängeln bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen. Flugverspätungen und deren Entschädigungen sind in der Europäischen Fluggastrechte Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt.
Die Quoten für diverse Reisemängel sind in verschiedenen Tabellen (Pauschalreisen = Frankfurter und Kemptener Tabelle, Kreuzfahrten = Würzburger Tabelle) erfasst und einklagbar.
✕ Nicht empfehlenswert!